Unser Selbstverständnis
Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern
Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgrenzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach dem Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
Die Geschichte des Roten Kreuzes
Der Geschäftsmann vergaß seine urspüngliche Mission und kümmerte sich um Verwundete wue Sterbende. Er wusch schmutzige Wunden aus, verteilte Lebensmittel und Wasser und sprach Mut zu. Auch für Nachschub an Verbandmaterial und Nahrung sorgte Dunant. Weil professionelle Hilfe überall fehlte, forderte Dunant Einheimliche zur Mithilfe auf - Frauen, Kinder und Männer halfen mit. "Sono tutti fratelli" - wir sind alle Brüder - sagten sie und versorgten jeden Verletzen ungeachtet seiner Nationalität.
Als Dunant erfuhr, dass die Franzosen österreichische Ärzte gefangen hielten, suchte er den französischen Herrscher auf. Er gestattete den österreichischen Ärzten an dem Hilfseinsatz teilzunehmen. Zusammen mit Dunant praktizierten diese Freiwilligen zum ersten Mal den Grundsatz des späteren Roten Kreuzes: dass alle verwundeten Soldaten neutral und gleich zu behandeln sind.
Wir vom Roten Kreuz sind Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Menschen in der internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not. Im Zeichen der Menschlichkeit setzen wir uns für das Leben, die Gesundheit, das Wohlergehen, den Schutz, das friedliches Zusammenleben und die Würde aller Menschen ein.
Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitäres Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzten können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.
Die ursprüngliche und erste Genfer Konvention „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde“ wurde im Jahr 1864 von 16 Staaten angenommen. Sie wurde in den folgenden Jahrzehnten, z.B. durch die Abkommen der Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 sowie das Genfer Abkommen von 1929, ergänzt. Insbesondere weil im Zweiten Weltkrieg durch technische Weiterentwicklungen bedeutend mehr Zivilisten getötet wurden als zuvor, hat man die Genfer Abkommen am 12. August 1949 schließlich auch auf Zivilpersonen ausgedehnt.